Berufliche Anerkennung in Deutschland

Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang - wo liegt der Unterschied?

Die Zentralstelle für Fachkräfteeinwanderung (ZFI) prüft in einer sogenannten Gleichwertigkeitsprüfung, ob die Ausbildungsinhalte, die Sie in Ihrem Herkunftsland erworben haben, den Vorgaben der deutschen Ausbildung entsprechen. Dazu müssen Sie nachweisen, wie Sie ausgebildet wurden. Als Nachweise dienen die Stundenzahl, die Angabe der theoretischen und praktischen Fächer und die konkreten Studieninhalte. Nach der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid, der Ihnen mitteilt, ob Ihre Qualifizierung anerkannt wird, ob Sie eine Anpassungsqualifizierung durchführen müssen bzw. ob Ihr Beruf in Deutschland nicht anerkennungsfähig ist.

Um fehlende Qualifikationen auszugleichen, gibt es zwei Optionen: zum einen die Kenntnisprüfung, zum anderen der Anpassungslehrgang.

  • Die Kenntnisprüfung ist eine umfassende mündliche und schriftliche Prüfung, die die Inhalte Ihrer Ausbildung in Ihrem Herkunftsland mit den Anforderungen des deutschen Systems vergleicht. In der Regel wird ein Lehrgang angeboten, der Sie auf diese Prüfung vorbereitet. Personen aus EU-Staaten müssen diese Prüfung als Eignungsprüfung absolvieren.
  • Der Anpassungslehrgang ist im Gegensatz zur Kenntnisprüfung ein Lehrgang, der Sie durch verschiedene Kurse oder Kursmodule umfassend nachqualifiziert. Der Unterricht in Theorie und Praxis entspricht den Kriterien der beruflichen Abschlussprüfung und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege. Die Dauer des Kurses kann je nach Anbieter mehrere Wochen bis zu einigen Monaten betragen. In der Regel dauert der Anpassungslehrgang mindestens sechs Monate, wobei sich die Dauer am Umfang des Nachqualifizierungsbedarfs orientiert.

Warum wir am Diakonie Klinikum Jung-Stilling den Anpassungslehrgang empfehlen

Die Erfahrung zeigt, dass Ihnen der Anpassungslehrgang mehr Zeit lässt, um sich nachzuqualifizieren und dabei auch die deutsche Sprache und die medizinische Fachsprache besser zu lernen. Während des Anpassungslehrgangs können Sie zudem bereits wichtige Praxiserfahrung sammeln. Noch ein Vorteil: Der Anpassungslehrgang erfordert keine Prüfung. Sie erhalten am Ende Ihre Urkunde zur Anerkennung als Pflegefachkraft in Deutschland und damit die Voraussetzung, dauerhaft in der Bundesrepublik bleiben zu können.

Weiterführende Informationen:

www.anerkennung-in-deutschland.de

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