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Sie haben in Serbien eine Ausbildung in der Pflege gemacht und möchten in Deutschland arbeiten? Dann ist es wichtig, dass Sie sich mit dem Thema „berufliche Anerkennung“ auseinandersetzen. Denn der Pflegeberuf ist in Deutschland geschützt. Das bedeutet, ausländische Fachkräfte müssen ihren im Ausland erworbenen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen bzw. entsprechende Qualifikationen nachweisen. Das klingt vielleicht auf den ersten Blick kompliziert. Doch wir erklären Ihnen, was Sie im Anerkennungsprozess erwartet.
Um Ihren Berufsabschluss als Pflegefachkraft in Deutschland anerkennen zu lassen, sollten Sie einige wichtige Schritte beachten. Sie können Ihren Antrag auf Anerkennung sowohl in Serbien als auch in Deutschland stellen. Dabei sollten Sie wissen, dass jedes Bundesland in Deutschland eigene Vorgaben hat, welche Unterlagen Sie bei Antragsstellung vorlegen müssen. In der Regel gehören dazu folgende Dokumente:
Zur Person:
Zur beruflichen Bildung:
Bitte reichen Sie Ihre Dokumente in Originalsprache und von einem qualifizierten Übersetzer ins Deutsche übersetzt ein. In Nordrhein-Westfalen reicht mittlerweile eine qualifizierte Übersetzung. Früher musste die Übersetzung durch öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzerinnen und Übersetzer erfolgen. Diese Vorgaben wurden gelockert.
Der Anerkennungsprozess unterscheidet sich je nach Herkunftsland. Bei EU-/EWR-Ländern kann eine automatische Anerkennung erfolgen, sofern der Abschluss nach dem EU-Beitritt des Herkunftslandes erworben wurde. In allen anderen Fällen wird eine Gleichwertigkeitsprüfung durchgeführt. Die Behörde prüft, ob die Ausbildungsinhalte aus Ihrem Herkunftsland den Vorgaben der deutschen Ausbildung ähnlich sind. Dazu müssen Sie Nachweise über Stundenanzahl, Art und Umfang der theoretischen und praktischen Fächer sowie Studieninhalte vorlegen.
Sehen Sie diesen Prozess als Chance Ihrer persönlichen Weiterentwicklung. Denn auch wenn Ihnen in Bezug auf die Berufsausübung in Deutschland Defizite bescheinigt werden, haben Sie im Anerkennungsprozess die Gelegenheit, diese auszugleichen und sich dabei sprachlich und inhaltlich optimal auf ihren Berufsalltag in Deutschland vorbereiten zu können.
Nach der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid, der angibt, ob Sie eine volle Anerkennung in Deutschland erhalten, eine Anpassungsqualifizierung durchführen müssen oder ob Ihr Beruf nicht in Deutschland anerkennungsfähig ist. In der Regel ist für die Gleichwertigkeitsprüfungen in der Pflege die Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsfachberufe in Münster zuständig. Für das Diakonie Klinikum Jung-Stilling kann diese Prüfung aber auch durch die Zentralstelle für Fachkräfteeinwanderung (ZFE) in Köln im sogenannten „beschleunigten Verfahren“, das jedoch kostenpflichtig ist, vorgenommen werden. Die ZFE in Köln ist zudem zuständig, wenn von der Bewerberin oder dem Bewerber noch kein Defizitbescheid beantragt wurde.
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