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Die Zentralstelle für Fachkräfteeinwanderung (ZFI) prüft in einer sogenannten Gleichwertigkeitsprüfung, ob die Ausbildungsinhalte, die Sie in Ihrem Herkunftsland erworben haben, den Vorgaben der deutschen Ausbildung entsprechen. Dazu müssen Sie nachweisen, wie Sie ausgebildet wurden. Als Nachweise dienen die Stundenzahl, die Angabe der theoretischen und praktischen Fächer und die konkreten Studieninhalte. Nach der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid, der Ihnen mitteilt, ob Ihre Qualifizierung anerkannt wird, ob Sie eine Anpassungsqualifizierung durchführen müssen bzw. ob Ihr Beruf in Deutschland nicht anerkennungsfähig ist.
Um fehlende Qualifikationen auszugleichen, gibt es zwei Optionen: zum einen die Kenntnisprüfung, zum anderen der Anpassungslehrgang.
Die Erfahrung zeigt, dass Ihnen der Anpassungslehrgang mehr Zeit lässt, um sich nachzuqualifizieren und dabei auch die deutsche Sprache und die medizinische Fachsprache besser zu lernen. Während des Anpassungslehrgangs können Sie zudem bereits wichtige Praxiserfahrung sammeln. Noch ein Vorteil: Der Anpassungslehrgang erfordert keine Prüfung. Sie erhalten am Ende Ihre Urkunde zur Anerkennung als Pflegefachkraft in Deutschland und damit die Voraussetzung, dauerhaft in der Bundesrepublik bleiben zu können.
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